Nicht alle Länder sind so leidenschaftlich bei der Suchtprävention

Ein weiteres Mal ging es im Sinne der Suchtprävention vor Gericht. Diesmal in Mannheim vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof.

Bei diesem Rechtsstreit geht es darum, dass ein Möbelhaus zu illegalem Glücksspiel aufgerufen haben soll. Ein Stuttgarter Möbelhaus versprach dem Käufer sein Geld zu erstatten, wenn der für mindestens 100 Euro einkauft und es an einem festgelegten Tag am Stuttgarter Flughafen zwischen 12 und 13 Uhr mindestens 3 Millimeter pro Quadratmeter regnet.

Das Land Baden-Württemberg sieht in diesem Werbegag illegales Glücksspiel mit Suchtpotenzial.

Schon seit eineinhalb Jahren dauert der Rechtsstreit an und führt zu keinem richtigen Ergebnis. Die Möbelhaus-Besitzerin hatte im Dezember 2011 Anklage gegen das Regierungspräsidium erhoben.

Der Streitwert war zwar nur auf 5 000 Euro festgelegt, allerdings erachtet das baden-württembergische Innenministerium das Glücksspielrecht als so wichtig, dass es nicht in Frage komme, einfach locker zu lassen.

Doch nicht jedes Bundesland ist so aktiv in der Suchtprävention unterwegs. In Niedersachsen, wo der Glücksspielstaatsvertrag ebenfalls gilt, hat ein Möbelhaus in Bad Bevensen bereits 2011 und 2012 mit einer ähnlichen „Wetter-Wette“ Kunden angeworben. Wäre es am 31. Juli mindestens 35 Grad Celsius warm gewesen, hätten die Käufer ihr Geld erstattet bekommen. Die Marke wurde nicht geknackt.

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